Landtagswahl 2023 in Bayern

Was wird bei der Landtagswahl gewählt?

Bayern ist ein Freistaat. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, nach welchen Gesetzen sie leben. Da dies aber aus Zeitgründen wenig praktikabel ist, wählen sie Volksvertreter, die für sie Gesetze beschließen: die 180 Abgeordneten im Bayerischen Landtag. Sie werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von allen wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt und bilden das Parlament.

Wer darf in Bayern wählen?

Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) "alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung.

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,

  3. nicht nach Art. 2 – infolge Richterspruchs – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind."

Wann findet die Landtagswahl in Bayern 2023 statt?

Bei der Landtagswahl 2023 wird der 19. Bayerische Landtag nach dem zweiten Weltkrieg gewählt. Die Wahl wird am Sonntag, 8. Oktober 2023, stattfinden.

Da die letzte Landtagswahl in Bayern auf den 14. Oktober 2018 fiel, kamen für die turnusgemäße Landtagswahl 2023 die Sonntage oder öffentlichen Ruhetage (Art. 14 der Verfassung) zwischen dem 14. September und dem 14. Dezember 2023 in Betracht. Der früheste Wahltermin wäre demnach Sonntag, der 17.09.2023, der späteste Sonntag, der 10.12.2023 gewesen.

Am 13.12.2022 setzte die Staatsregierung den Termin für die nächste Landtagswahl auf den 8. Oktober 2023 fest.

Wer wird gewählt?

Bayern ist in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen.

Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird mit der Zweitstimme die knappe Hälfte (89 von 180) der Mandate an Listenkandidaten vergeben. Jeder der sieben Regierungsbezirke (Wahlkreise) stellt Listen mit seinen Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Einwohnerzahl unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Diese gibt es in Bayern auch. Um das Gesamtergebnis in der Sitzverteilung umzusetzen, erhalten die Parteien zusätzliche Sitze für ihre Listenkandidaten. Kurz gesagt: Es wird aufgefüllt, bis alles wieder passt. Auf diese Weise bleibt das Kräfteverhältnis (ungefähr) gleich und spiegelt das Wahlergebnis bestmöglich wieder. So besteht der Bayerische Landtag in der 18. Wahlperiode (2018 – 2023) aus 205 Abgeordneten.